Gebäudeenergiegesetz GEG
Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das GEG fasst das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Das GEG setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und definiert die Anforderungen an ein Niedrigstenergiegebäude.
Bereits mit der EnEV wurden eine ganzheitliche Betrachtung von Baukörper und Anlagentechnik vorgenommen und Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz definiert. Neben der Einhaltung eines höchstzulässigen Transmissionswärmeverlustes bzw. eines maximalen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) bei Nichtwohngebäuden muss der Jahres-Primärenergiebedarf eingehalten werden. Hierbei kommt das Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 zum Tragen.
Seit dem GEG 2024 wird außerdem bei Neubauten und Bestandsgebäuden bei der Inbetriebnahme einer Heizungsanlage in einem Gebäude die Erzeugung aus mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme gefordert. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten hier allerdings gewisse Übergangsfristen. Zudem kommen für Bestandsgebäude und Neubauten ab einer installierten Nennleistung der Heizungsanlage oder kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW Mindestanforderungen bei der Gebäudeautomation hinzu.
Das seit der EnEV gültige erhöhte vorgeschriebene energetische Anforderungsniveau vom 1.1.2016 für Neubauten wurde mit dem GEG 2024 nochmal verschärft.
Durch die hohen Anforderungen an Neubauten gewinnen die Bewertung und Auswahl der Anlagentechnik immer mehr an Gewicht. Damit ist ein integraler Planungsprozess unabdingbar, da neben der wirtschaftlichen und ästhetischen Bewertung in den einzelnen Planungsphasen immer die Auswirkungen auf die gesetzlichen Anforderungen mit in Betracht gezogen werden müssen. Es bleibt somit festzuhalten, dass der rechtliche Rahmen ohne ein umfassendes Energiekonzept nur schwerlich einzuhalten ist.
Ihr Vorteil
Wir bieten Ihnen mit unseren Kompetenzen eine ganzheitliche Betrachtung der Bauphysik und Energieversorgung sowie die Aufstellung der geforderten Nachweise durch staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz. Hierbei decken wir das gesamte Spektrum vom Nichtwohngebäude bis zum Wohngebäude und vom Neubau bis zum Bestandsgebäude ab.
Darüber hinaus führen wir energetische Inspektionen Ihrer Klimaanlagen gemäß §§ 74 ff. GEG durch.
Durch unsere integrierten Leistungen aus einem Hause werden Schnittstellenverluste minimiert und die Kosten für Sie reduziert.
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