Energieaudits nach EDL-G

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt in § 8 fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten (18. November 2023) des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen.  

Nach §§ 8 - 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) sind weiterhin alle Nicht-KMU’s mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh pro Jahr verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen, soweit sie über keine Zertifizierung nach ISO 50001 / EMAS verfügen.

Wir unterstützen Sie zudem auch bei der Entscheidungsfindung, welche Vorgehensweise für Ihr Unternehmen sinnvoll ist: Regelmäßige Durchführung von Energieaudits oder Einführung eines Energiemanagementsystems. perpendo bietet Ihnen ein Team von qualifizierten Experten!

Ziel eines solchen Energieaudits ist es, den aktuellen energetischen Zustand – basierend auf einer detaillierten Betrachtung des Unternehmens – zu erfassen und daraus Möglichkeiten und Maßnahmen für Energieeffizienzsteigerungen und Energieeinsparungen abzuleiten.

Diese Vorgehensweise beinhaltet:

  • Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Quellen sowie nach Prozessen und
    Nutzmitteln etc.
  • Aufzeigen der Energieflüsse und Bilanzen für das Objekt
  • Darstellung des Musters der Energienachfrage im Zeitverlauf
  • Berücksichtigung von äußeren Einflüssen (z. B. Wetter)
  • Bildung von Energieleistungskennzahlen (EnPI)

Und speziell in Bezug auf die Produktion:

  • Bewertung des tatsächlichen Energiebedarfs für die Nutzmittel (z. B. Dampf, Druckluft, Kälte) und die Herstellungsverfahren
  • Betrachtung der Dimensionierung und Nutzung der Ausrüstung (Herstellung und Nutzmittel)
  • Beurteilung der optimalen Menge an Energie und Nutzmitteln für die Herstellungsverfahren
  • Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Quellen sowie nach Prozessen und
    Nutzmitteln etc.
  • Analyse der Grundlast

Dieses umfassende Bild des Unternehmens ermöglicht es, Maßnahmen für Energieeffizienzsteigerungen und Energieeinsparungen zu erarbeiten. Diese werden hinsichtlich finanzieller Einsparungen, erforderlicher Investitionen, Rendite (Amortisation etc.) und sonstiger Vorteile bewertet. Dabei werden Alternativen verglichen und technische Wechselwirkungen zwischen betrachteten Maßnahmen evaluiert. Neben technikbezogenen Möglichkeiten werden auch organisatorische Maßnahmen (z. B. Schulungen und Mitarbeitersensibilisierungen) erarbeitet.

 

 
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